Antragsfrist endet

Antragsfrist endet

Jetzt heißt es für Betroffene schnell zu handeln: Die Frist zur Beantragung von Entschädigungen für Verfolgte nach § 175 endet am 22. Juli 2022. Spätere Antragsteller drohen leer auszugehen.

Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern standen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR unter Strafe. Circa 55.000 Männer wurden nach dem Paragrafen 175 verurteilt. Erst vor fünf Jahren hat der Deutsche Bundestag dieses Unrecht aufgehoben. Alle Verurteilten sind damit automatisch rehabilitiert. Sie können eine Entschädigung beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen.

Das Problem: Viele, denen eine solche Entschädigung zusteht, haben ihre Rechte bislang nicht geltend gemacht. Jetzt aber drängt die Zeit. Denn nur Anträge, die noch bis zum 22. Juli 2022 beim Bundesamt für Justiz eingehen, müssen auch bearbeitet werden. Zu Unrecht Verurteilte, die sich erst nach diesem Stichtag melden, drohen leer auszugehen.

Info-Hotline: 0800 175 2017 (BISS e. V.) 

BISS e. V., die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren, bietet dazu den Infoflyer "Unrecht durch die §§ 175/151" zum Download an.

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